Hat das Bundesverwaltungsgericht Studiengebühren gedeckelt?

13.11.2009

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Studiengebühren grundsätzlich für zulässig erklärt. Die Richter machten dabei jedoch die Einschränkung, dass die Sozialverträglichkeit von Studienbeiträgen gesichert werden muss, wofür sie den Zugang zu entsprechenden Darlehen als ausreichend erachten. Eine weitere Forderung der Leipziger Richter besagt, dass die erhobenen Studiengebühren nicht dazu führen dürfen, dass sich potentielle Studenten durch sie von der Aufnahme oder Weiterführung eines Studiums abhalten lassen.

Die Regelung in Nordrhein-Westfalen, wo die Universitäten und Fachhochschulen die Höhe der Studienbeiträge bis zu einer maximalen Höhe von 500 Euro pro Semester selber festlegen dürfen, sahen die Richter als noch akzeptabel an. Auf diese Bewertung stützt Wilhelm Achelpöhler, der Studenten aus Münster als Rechtsanwalt vor dem Bundesverwaltungsgericht vertrat, die Erwartung, dass ein höherer Semesterbeitrag als 500 Euro keinen Bestand vor dem Verwaltungsgericht mehr haben würde. Möglicherweise wird die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht fortgesetzt, dessen bisherige Urteile bewerten Studiengebühren jedoch als grundsätzlich zulässig.